Das Verfahren … wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz … wird durch Klage eingeleitet.
Die Klage ist gegen den im Register als Patentinhaber Eingetragenen oder gegen den Inhaber der Zwangslizenz zu richten.
Die Klage gegen das ergänzende Schutzzertifikat kann mit der Klage gegen das zugrundeliegende Patent verbunden werden und auch darauf gestützt werden, daß ein Nichtigkeitsgrund (§ 22) gegen das zugrundeliegende Patent vorliegt.
§ 81 (1) S. 1 PatG → Nichtigkeitsverfahren:
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 1. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 2. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des erg. Schutzzertifikats
§ 81 (1) S. 1 2. Alt. PatG → Klage wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 1 3. Alt. PatG → Klage wegen der Anpassung der Vergütung für eine Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 2 PatG → Beklagter im Nichtigkeits- oder Zwangslizenzverfahrens
§ 81 (2) PatG → Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage
§ 81 (3) PatG → Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (4) PatG → Form der Nichtigkeitsklage
§ 81 (5) PatG → Inhalt der Nichtigkeitsklageschrift
§ 81 (6) PatG → Sicherheitsleistung
§§ 81 bis 85a PatG → Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz