Gründe für die Nichtigkeitserklärung eines Patents

§ 22 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Gründe, aus denen ein Patent auf Antrag für nichtig erklärt werden kann.

§ 22 (1) PatG

Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 [→ Widerrufsgründe] aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.

siehe auch

§ 22 PatG → Nichtigkeit des Patents
Legt die Bedingungen fest, unter denen ein Patent für nichtig erklärt werden kann.