Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:nichtigkeit_des_patents

finanzcheck24.de

Nichtigkeit des Patents

§ 22 (1) PatG

Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 [→ Widerrufsgründe] aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.

§ 22 (2) PatG → Widerruf und Beschränkung des Patents im Nichtigkeitsverfahren

IntPatÜbkG Art. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 → Nichtigkeit des europäischen Patents

Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsverfahren

siehe auch

PatG, 1. Abschnitt → Das Patent
Definiert die Anforderungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen, legt Einschränkungen fest, regelt die Rechte der Erfinder und Patentanmelder, und beschreibt die Verwaltung von Patenten, einschließlich ihrer Laufzeit, Übertragung, und Bedingungen unter denen Patente widerrufen oder für nichtig erklärt werden können.

patentrecht/nichtigkeit_des_patents.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/18 06:39 von mfreund