Entscheidung

Im Kontext des Patentrechts bedeutet „Entscheidung“ eine formelle Feststellung oder ein Urteil, das von einer zuständigen Behörde [→ Deutsches Patent und Markenamt] oder einem Gericht [→ Patentgericht] getroffen wird. Diese Entscheidungen können verschiedene Aspekte des Patents betreffen, wie beispielsweise die Patentfähigkeit einer Erfindung, die Auslegung der Patentansprüche oder die Frage, ob ein Patent verletzt wurde.

siehe auch

§ 93 PatG → Entscheidung durch das Patentgericht, Freie Beweiswürdigung, Begründungspflicht, Rechtliches Gehör, Richterwechsel
Das Patentgericht entscheidet nach freier Überzeugung auf Basis des gesamten Verfahrensergebnisses und berücksichtigt dabei nur Tatsachen und Beweise, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.