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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:freie_beweiswuerdigung

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Freie Beweiswürdigung

§ 93 (1) S. 1 PatG

Das Patentgericht entscheidet [→ Entscheidung durch das Patentgericht] nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

§ 93 (1) S. 2 PatG → Begründungspflicht
§ 93 (2) PatG → Rechtliches Gehör
§ 93 (3) PatG → Richterwechsel

siehe auch

§§ 86 bis 99 PatG → Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz

patentrecht/freie_beweiswuerdigung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1