§ 9 MarkenG → Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse
§ 10 MarkenG → Notorisch bekannte Marken
§ 11 MarkenG → Agentenmarken
§ 12 MarkenG → Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang \\