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Eine eingetragene Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das in einem offiziellen Markenregister (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)) eingetragen wurde. Durch die Eintragung erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.
Der Verkehr entnimmt der Beifügung des Zusatzes „®“ zu einem Zeichen regelmäßig den Hinweis, dass es eine Marke genau diesen Inhalts gibt.1)
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