§ 14 (1) MarkenG → Ausschließliches Recht des Markeninhabers
§ 14 (2) MarkenG → Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs
§ 14 (3) MarkenG → Markenbenutzung
§ 14 (4) MarkenG → Mittelbare Markenverletzung
§ 14 (5) MarkenG → Unterlassungsanspruch aus einer Marke
§ 14 (6) MarkenG → Schadensersatzanspruch
§ 14 (7) MarkenG → Haftung des Betriebsinhabers
Aufgrund des Territorialitätsprinzips ist der Schutzbereich einer inländischen Marke auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG [→ Rechte des Markeninhabers] setzt deshalb eine das Kennzeichenrecht verletzende Benutzungshandlung im Inland voraus.1)
§§ 14 - 19 MarkenG → Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
§ 18 MarkenG → Vernichtungsanspruch
§ 19 MarkenG → Auskunftsanspruch