Anzeigen:
Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
wenn die Gefahr besteht, daß die Aufmachungen oder Verpackungen zur Aufmachung oder Verpackung oder die Kennzeichnungsmittel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, hinsichtlich deren Dritten die Benutzung des Zeichens nach den Absätzen 2 und 3 untersagt wäre.
§ 14 MarkenG → Rechte des Markeninhabers
§ 14 (2) Nr. 1 MarkenG → Verbot identischer Benutzung
§ 14 (2) Nr. 2 MarkenG → Verbot verwechselbarer Benutzung
§ 14 (2) Nr. 3 MarkenG → Bekanntheitsschutz
§ 14 (3) MarkenG → Verbotswirkung der Marke
§§ 14 - 19 MarkenG → Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de