Das Volk bezeichnet die Gesamtheit der Menschen [→ Bürger, Gesellschaft], die in einem bestimmten Staat leben und in der Regel durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, Kultur, Geschichte oder Sprache verbunden sind.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [Art. 20 (2) S. 1 GG → Grundsatz der Volkssouveränität].