Die Erteilungsakte bezieht sich auf die Dokumente und Informationen, die während des Erteilungsverfahrens eines europäischen Patents aktenkundig werden. Dazu gehört die gesamte Korrespondenz und alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Patentanmeldung und deren Prüfung bis zur Erteilung des Patents stehen. Dies umfasst die Anmeldung selbst, Recherchenberichte, Prüfungsberichte, Änderungen der Patentanmeldung, Stellungnahmen des Anmelders und des Prüfers sowie die Entscheidung über die Patenterteilung.
Da die Erteilungsakte in Art. 69 EPÜ [Art. 69 (1) EPÜ → Bestimmung des Schutzbereichs] keine Erwähnung findet, bildet sie grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial. Ein Europäisches Patent kann nicht auf der Grundlage von Textstellen, die im Erteilungsverfahren aus der Beschreibung gestrichen wurden, ausgelegt werden.1)
→ Erteilungsverfahren
Prozess, bei dem das Europäische Patentamt (EPA) einen schrittweisen Ansatz verfolgt, um ggf. ein europäisches Patent zu erteilen.