Festsetzung der Vergütung

Im Kontext des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen bezeichnet die Festsetzung der Vergütung den Vorgang, bei dem die Höhe der angemessenen Vergütung für eine Diensterfindung durch den Arbeitgeber bestimmt wird [§ 12 Abs. 3 ArbnErfG → Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber], wenn keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommt.

siehe auch

§ 12 (3) ArbnErfG → Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber
Bestimmt, dass der Arbeitgeber die Vergütung festsetzen muss, wenn keine Vereinbarung zustande kommt.