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wettbewerbsrecht:lauterkeitsrecht

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Lauterkeitsrecht

Das Lauterkeitsrecht, auch als Wettbewerbsrecht bezeichnet, regelt den fairen Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern. Es dient dem Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung, Nachahmung und aggressivem Verhalten und stellt sicher, dass der Wettbewerb auf rechtlich und ethisch korrektem Weg stattfindet.

UWG → Wettbewerbsgesetz
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Zielt darauf ab, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken durch Unternehmen zu schützen und einen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

VDuG → Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Stärkt die kollektive Rechtsverfolgung von Verbraucheransprüchen.

siehe auch

UWG → Wettbewerbsgesetz
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

wettbewerbsrecht/lauterkeitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 07:37 von mfreund