Anzeigen:
Ein Wettbewerber, auch als Mitbewerber (§ 2 (1) Nr. 4 UWG) bezeichnet, ist gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren anderen Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.
§ 2 (1) Nr. 4 UWG → Mitbewerber
Definiert Mitbewerber als Unternehmer, die mit anderen Unternehmern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de