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wettbewerbsrecht:unlautere_geschaeftliche_handlung

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Unlautere geschäftliche Handlung

Eine unlautere geschäftliche Handlung [§ 2 (1) Nr. 2 UWG → Geschäftliche Handlung] ist ein wettbewerbswidriges Verhalten im geschäftlichen Verkehr, das gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten im Wettbewerb verstößt und darauf abzielt, sich durch unfaire Mittel Vorteile zu verschaffen.

siehe auch

§ 2 (1) Nr. 2 UWG → Geschäftliche Handlung
Definiert eine geschäftliche Handlung als jedes Verhalten einer Person zugunsten eines Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen zusammenhängt.

wettbewerbsrecht/unlautere_geschaeftliche_handlung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 06:39 von mfreund