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§ 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 2004 behandelt strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung und Schneeballsystemen und sieht Freiheits- oder Geldstrafen für entsprechende Verstöße vor.
§ 16 (1) UWG_2004 → Strafe auf irreführende Werbung
Wer durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird bestraft.
§ 16 (2) UWG_2004 → Schneeballsysteme im geschäftlichen Verkehr
Die Veranlassung von Verbrauchern zu entsprechenden Geschäftspraktiken durch Versprechen besonderer Vorteile wird bestraft.
UWG, Kapitel 4 → Straf- und Bußgeldvorschriften
Sieht Strafen für irreführende Werbung und die Förderung unzulässiger Verkaufsstrategien wie Schneeballsysteme vor.
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