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wettbewerbsrecht:ordnungswidrigkeit

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Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 kann - auch wenn er als Ordnungswidrigkeit sanktioniert ist - als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden.

siehe auch

wettbewerbsrecht/ordnungswidrigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1