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wettbewerbsrecht:fairer_wettbewerb

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Fairer Wettbewerb

Ein fairer Wettbewerb ist ein Marktverhalten, bei dem Unternehmen unter gleichen Bedingungen und nach transparenten, rechtmäßigen Regeln [UWG → Wettbewerbsgesetz] miteinander konkurrieren.

Der faire Wettbewerb setzt voraus, dass die Marktteilnehmer sich an Gesetze und ethische Normen halten, insbesondere daran, die Rechte von Mitbewerbern [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG –> Mitbewerber], Verbrauchern [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG → Verbraucher] und anderen Marktteilnehmern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG –> Marktteilnehmer) zu respektieren. Dies bedeutet, dass keine unlauteren Methoden [§ 3 UWG –> Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen] wie Täuschung, Irreführung [§ 5 UWG –> Irreführende geschäftliche Handlungen], unfaire Preissetzung, aggressive Geschäftspraktiken [§ 4a UWG –> Aggressive geschäftliche Handlungen] oder Nachahmung [§ 4 UWG –> Mitbewerberschutz] genutzt werden, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Das UWG [→ Wettbewerbsgesetz] schützt diesen fairen Wettbewerb, indem es unlautere Handlungen verbietet und Sanktionen für Verstöße festlegt.

siehe auch

UWG → Wettbewerbsgesetz
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

wettbewerbsrecht/fairer_wettbewerb.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1