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verfahrensrecht:streitsache

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Streitsache

Eine Streitsache bezeichnet den rechtlichen Konflikt, der zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens besteht und durch den Streitgegenstand konkretisiert wird. Sie wird maßgeblich durch den Klageantrag, in dem die begehrte Rechtsfolge formuliert ist, und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt, aus dem diese Rechtsfolge abgeleitet wird, bestimmt.

Die Streitsache bildet die Grundlage für die rechtliche Prüfung durch das Gericht und legt den Umfang der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis sowie der Rechtskraft des Urteils fest.

siehe auch

Streitgegenstand
Bestimmt sich durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet.

verfahrensrecht/streitsache.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/27 15:23 von mfreund