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Die Rom-Verordnungen regeln das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Zivil- und Handelsrecht, um Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsanwendung in der Europäischen Union zu gewährleisten.
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 → Rom-I-Verordnung Regelt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht.
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 → Rom-II-Verordnung
Regelt das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht.
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 → Rom-III-Verordnung
Regelt das anwendbare Recht bei Ehescheidungen und Trennungen.
→ Internationales Zivilprozessrecht
Befasst sich mit der Regelung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, des anwendbaren Verfahrensrechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.
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