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verfahrensrecht:internationales_zivilprozessrecht

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Internationales Zivilprozessrecht

Das Internationale Zivilprozessrecht befasst sich mit der Regelung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, des anwendbaren Verfahrensrechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.

Die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) regelt innerhalb der Europäischen Union die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [→ Internationale Zuständigkeit].

Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, auch bekannt als Brüssel-Ia-Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union. Sie trat am 10. Januar 2015 in Kraft und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001. Ihr Ziel ist es, die gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu verbessern und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Die internationale Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bezieht sich auf die rechtliche Durchsetzung von Urteilen und Beschlüssen, die in einem Staat erlassen wurden, in einem anderen Staat. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Entscheidungen, die in einem Land rechtskräftig sind, auch in einem anderen Land wirksam werden, ohne dass eine erneute inhaltliche Prüfung des zugrunde liegenden Falls erforderlich ist.

Europäische Mahnverfahren und Bagatellsachen:

Verordnung über das Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006): Schafft ein Verfahren für grenzüberschreitende Forderungen.

Verordnung über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 861/2007): Regelt ein vereinfachtes Verfahren für kleinere grenzüberschreitende Streitigkeiten.

Europäische Insolvenzverordnung:

Verordnung (EU) Nr. 2015/848: Regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Insolvenzverfahren und deren Auswirkungen innerhalb der EU.

Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken:

Verordnung (EU) 2020/1784: Regelt die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke.

Verordnung über die Beweisaufnahme:

Verordnung (EU) 2020/1783: Regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen.

Haager Übereinkommen (international, außerhalb der EU):

Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (2005): Regelt die Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen auf Basis von Gerichtsstandsvereinbarungen. Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (2019): Dient der globalen Regelung der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen.

Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung:

Verordnung (EG) Nr. 805/2004: Schafft den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen, wodurch diese innerhalb der EU ohne Zwischenverfahren vollstreckt werden können.

siehe auch

Internationales Privatrecht
Regelt die Frage, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzuwenden ist.

verfahrensrecht/internationales_zivilprozessrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 08:55 von mfreund