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Ein Rechtsverfahren ist der formale Prozess, durch den ein Gericht einen Rechtsstreit überprüft und eine Entscheidung trifft. Es umfasst alle Schritte von der Einreichung einer Klage bis zur endgültigen Entscheidung und möglichen Berufung.
§ 697 ZPO [→ Einleitung des Streitverfahrens] betrifft den Beginn des Streitverfahrens, das durch die Einreichung einer Anspruchsbegründung eingeleitet wird und den weiteren Prozess vorgibt.
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