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verfahrensrecht:prozessgericht_des_ersten_rechtszuges

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Prozessgericht des ersten Rechtszuges

Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist das Gericht, das für die erste Instanz in einem Gerichtsverfahren zuständig ist. Es ist das Gericht, bei dem das Verfahren eröffnet und erstmalig in der Sache verhandelt wird. Dieses Gericht entscheidet somit primär über den Streitfall, bevor eine mögliche Berufung oder Revision in höheren Instanzen stattfinden kann.

siehe auch

Gerichtlicher Instanzenzug
Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können

verfahrensrecht/prozessgericht_des_ersten_rechtszuges.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 06:28 von mfreund