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verfahrensrecht:ordentliche_gerichte

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Ordentliche Gerichte

Ein ordentliches Gericht ist ein Gericht, das zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivilsachen und Strafsachen.

§ 13 GKG → Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte

Zu den ordentlichen Gerichten zählen die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.

siehe auch

Ordentliche Gerichtsbarkeit
Einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen.

Gericht

verfahrensrecht/ordentliche_gerichte.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 18:42 von mfreund