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Ein ordentliches Gericht ist ein Gericht, das zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivilsachen und Strafsachen.
§ 13 GKG → Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
Zu den ordentlichen Gerichten zählen die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.
→ Ordentliche Gerichtsbarkeit
Einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen.
→ Gericht
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