Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:keine_anfechtung_der_entscheidung_ueber_vorlaeufige_vollstreckbarkeit

finanzcheck24.de

Keine Anfechtung der Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

§ 718 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, dass eine Anfechtung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit in der Berufungsinstanz nicht möglich ist.

§ 718 (2) ZPO

Eine Anfechtung der in der Berufungsinstanz über die vorläufige Vollstreckbarkeit erlassenen Entscheidung findet nicht statt.

siehe auch

§ 718 ZPO → Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
Regelt die Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit in der Berufungsinstanz.

verfahrensrecht/keine_anfechtung_der_entscheidung_ueber_vorlaeufige_vollstreckbarkeit.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:07 von 127.0.0.1