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verfahrensrecht:gerichtlicher_titel

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Gerichtlicher Titel

Ein gerichtlicher Titel ist eine Urkunde oder Entscheidung, die eine rechtliche Verpflichtung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger rechtsverbindlich feststellt und dem Gläubiger das Recht gibt, diese Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen [→ Zwangsmittel]. Ein solcher Titel bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung und ist notwendig, damit der Gläubiger seine Ansprüche notfalls mit Hilfe staatlicher Stellen durchsetzen kann.

Ein Unterlassungstitel ist ein gerichtlicher Titel, der den Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.

Ein Duldungstitel ist ein gerichtlicher Titel, der den Schuldner verpflichtet, eine Handlung oder Maßnahme des Gläubigers zu dulden.

Ein Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Grundlage, die eine Zwangsvollstreckung ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines Anspruchs und berechtigt den Gläubiger, diesen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, falls der Schuldner nicht freiwillig leistet.

Durch Erfüllung oder Aufhebung erfolgt ein Verlust der Durchsetzbarkeit eines Titels [→ Wegfall des Titels].

siehe auch

verfahrensrecht/gerichtlicher_titel.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 07:05 von mfreund