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verfahrensrecht:vollstreckungstitel

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Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Grundlage, die eine Zwangsvollstreckung ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines Anspruchs und berechtigt den Gläubiger, diesen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, falls der Schuldner nicht freiwillig leistet.

Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.1)

Die Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln (§ 1082) ermöglicht die Durchsetzung von Ansprüchen im Inland, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurden, ohne dass eine Vollstreckungsklausel erforderlich ist.

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14; m.V.a. vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 19/13, GRUR 2014, 794 Rn. 12 = WRP 2014, 1322 - Gebundener Versicherungsvermittler, mwN
verfahrensrecht/vollstreckungstitel.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 07:05 von mfreund