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verfahrensrecht:vollstreckungstitel

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Vollstreckungstitel

Auslegung des Vollstreckungstitels

Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.1)

siehe auch

Vollstreckungstitel

§ 1082 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Zwangsvollstreckung im Inland aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.

§ 1082 ZPO

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

siehe auch

ZPO, Buch 11, Abschnitt 4, Titel 2 → Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
Regelt die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Inland auf Basis von in anderen EU-Mitgliedstaaten bestätigten Europäischen Vollstreckungstiteln, ohne dass eine zusätzliche Vollstreckungsklausel erforderlich ist.

1)
BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14; m.V.a. vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 19/13, GRUR 2014, 794 Rn. 12 = WRP 2014, 1322 - Gebundener Versicherungsvermittler, mwN
verfahrensrecht/vollstreckungstitel.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:31 von 127.0.0.1