Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:nutzung_zugunsten_behinderter_personen

finanzcheck24.de

Nutzung zugunsten behinderter Personen

Art. 5 (3) b) der Richtlinie 2001/29/EG erlaubt die Nutzung zugunsten behinderter Personen unter bestimmten Bedingungen.

Art. 5 (3) b) der Richtlinie 2001/29/EG

Für die Nutzung zugunsten behinderter Personen, wenn die Nutzung mit der Behinderung unmittelbar in Zusammenhang steht und nicht kommerzieller Art ist, soweit es die betreffende Behinderung erfordert.

siehe auch

Art. 5 (3) der Richtlinie 2001/29/EG → Weitere Ausnahmen und Beschränkungen
Erlaubt den Mitgliedstaaten, weitere Ausnahmen oder Beschränkungen für die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorzusehen.

urheberrecht/nutzung_zugunsten_behinderter_personen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/02 08:57 von mfreund