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upc:wirksamkeit_bei_veroeffentlichung

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Wirksamkeit bei Veröffentlichung

Artikel 4 (1) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] beschreibt, wann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wirksam wird.

Artikel 4 (1) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012

Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wird am Tag der Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung im Europäischen Patentblatt durch das EPA in den teilnehmenden Mitgliedstaaten wirksam.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 4 → Tag des Eintritts der Wirkung
Legt fest, wann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wirksam wird.

upc/wirksamkeit_bei_veroeffentlichung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/19 21:04 von mfreund