Anzeigen:
Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] legt fest, wann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wirksam wird.
Artikel 4 (1) → Wirksamkeit bei Veröffentlichung
Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wird am Tag der Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung im Europäischen Patentblatt wirksam.
Artikel 4 (2) → Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Wirkung des Europäischen Patents als nationales Patent als nicht eingetreten gilt.
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Kapitel I → Allgemeine Bestimmungen
Legt die grundlegenden Rahmenbedingungen und Definitionen für die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitlichen Patentschutzes fest.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de