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upc:widerklage_auf_nichtigerklaerung_in_der_klageerwiderung

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Widerklage auf Nichtigerklärung in der Klageerwiderung

Regel 12.2 EPGVO regelt, dass die Klageerwiderung eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen kann:

Regel 12.2 EPGVO

Die Klageerwiderung kann eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen [Regel 25.1].

siehe auch

Regel 12 → Austausch von Schriftsätzen (Verletzungsklage)
Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik umfasst.

upc/widerklage_auf_nichtigerklaerung_in_der_klageerwiderung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/30 09:08 von mfreund