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Regel 12.2 EPGVO regelt, dass die Klageerwiderung eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen kann:
Die Klageerwiderung kann eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen [Regel 25.1].
Regel 12 → Austausch von Schriftsätzen (Verletzungsklage)
Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik umfasst.
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