Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:vereinbarkeit_mit_dem_recht_des_zustellungsstaates

finanzcheck24.de

Vereinbarkeit mit dem Recht des Zustellungsstaates

Regel 274 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass die Zustellung der Klageschrift nicht auf eine Weise erfolgen darf, die mit dem Recht des Zustellungsstaates unvereinbar ist.

Regel 274 (2) EPGVO

Die Zustellung einer Klageschrift gemäß dieser Regel darf nicht auf eine Weise erfolgen, die mit dem Recht des Staates, in dem die Zustellung erfolgt, unvereinbar ist.

siehe auch

Regel 274 EPGVO → Zustellung außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift nach internationalen Übereinkommen, auf diplomatischem oder konsularischem Wege und nach dem Recht des Zustellungsstaates.

upc/vereinbarkeit_mit_dem_recht_des_zustellungsstaates.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1