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Ein Patentinhaber ist die Person oder juristische Entität, der das exklusive Recht zur Nutzung, Verwertung und Durchsetzung des Patents rechtlich zugestanden wird, zumeist diejenige, die als solcher im Patentregister eingetragen ist.
Artikel 2 (g) EPGÜ → Patent
Bezeichnet ein europäisches Patent und/oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung.
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