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Ein Means-Plus-Function-Anspruch [→ Mittel zur Erfüllung einer Funktion] beschreibt ein Merkmal einer Erfindung nicht anhand seiner konkreten Struktur, sondern anhand der Funktion, die es erfüllt. Dies bedeutet, dass der Anspruch nicht auf eine spezifische technische Umsetzung beschränkt ist, sondern jede Struktur oder jedes Mittel umfasst, das die genannte Funktion ausführen kann.
Im europäischen Patentrecht werden solche Ansprüche in der Regel gemäß Art. 69 des Europäischen Patentübereinkommens (EPGÜ) und dem dazugehörigen Auslegungsprotokoll interpretiert. Dabei wird geprüft, welche technischen Mittel ein Fachmann als geeignete Lösungen für die genannte Funktion betrachten würde.
Als allgemeines Prinzip der Anspruchsauslegung müssen Mittel zur Erfüllung einer Funktion als jedes Merkmal verstanden werden, das zur Ausführung der Funktion geeignet ist.1)
Im US-Patentrecht unterliegen Means Plus Function (MPF)-Ansprüche der Regelung von 35 U.S.C. § 112(f), die den Schutzbereich auf die in der Patentbeschreibung offenbarten Strukturen und deren Äquivalente beschränkt. Ohne eine entsprechende Offenbarung kann der Anspruch für ungültig erklärt werden, wie in Williamson v. Citrix (2015) und Biomedino v. Waters (2007) entschieden wurde.
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