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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:geltungsbereich_dieses_abschnitts

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Geltungsbereich dieses Abschnitts

Regel 273 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.

Regel 273 EPGVO → Geltungsbereich dieses Abschnitts
Legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/geltungsbereich_dieses_abschnitts.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1