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Regel 273 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.
Regel 273 EPGVO → Geltungsbereich dieses Abschnitts
Legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
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