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Regel 270.1 EPGVO beschreibt, dass auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten das EU-Recht über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln Anwendung finden.
Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung.
Regel 270 → Geltungsbereich dieses Abschnitts
Legt den Geltungsbereich für die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten fest und verweist auf das EU-Recht sowie die spezifischen Regeln dieses Abschnitts.
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