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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:entscheidung_des_berufungsgerichts

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Entscheidung des Berufungsgerichts

Regel 242 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die möglichen Entscheidungen des Berufungsgerichts im Berufungsverfahren.

Regel 242.1 → Zurückweisung oder Aufhebung der Entscheidung
Beschreibt die Optionen des Berufungsgerichts, die Berufung zurückzuweisen oder die Entscheidung oder Anordnung ganz oder teilweise aufzuheben.

Regel 242.2 → Befugnisse des Berufungsgerichts
Regelt die Befugnisse des Berufungsgerichts, einschließlich der Möglichkeit, die Klage an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.

siehe auch

EPGVO, Teil 4, Kapitel 4 → Entscheidungen und Wirkungen von Entscheidungen
Behandelt die Entscheidungen des Berufungsgerichts im Berufungsverfahren und deren Auswirkungen.

upc/entscheidung_des_berufungsgerichts.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 10:34 von mfreund