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upc:automatische_fristverlaengerungen

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Automatische Fristverlängerungen

Regel 301 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt die Bedingungen für automatische Fristverlängerungen.

Regel 301.1 EPGVO → Automatische Fristverlängerung bei Wochenenden und Feiertagen
Beschreibt die automatische Verlängerung von Fristen, die an einem Samstag, Sonntag oder offiziellen Feiertag enden.

Regel 301.2 EPGVO → Automatische Fristverlängerung bei technischen Problemen
Regelt die automatische Verlängerung von Fristen, wenn Unterlagen in elektronischer Form nicht empfangen werden können.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 5 → Fristen
Behandelt die Berechnung und Verlängerung von Fristen im Verfahren.

upc/automatische_fristverlaengerungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 06:54 von mfreund