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upc:antrag_auf_kompensation

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Antrag auf Kompensation

Regel 9 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Einreichung eines Antrags auf Kompensation von Übersetzungskosten durch den Inhaber eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung.

Regel 9 (1) → Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag auf Kompensation muss zusammen mit dem Antrag auf einheitliche Wirkung gemäß Regel 6 gestellt werden.

Regel 9 (2) → Inhalt des Antrags
Der Antrag auf Kompensation muss eine Erklärung enthalten, dass der Patentinhaber eine der in Regel 8 Absatz 2 genannten Kategorien (kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen oder öffentliche Forschungseinrichtungen) angehört.

siehe auch

DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.

upc/antrag_auf_kompensation.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1