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privatrecht:erstattungen_bei_vertragsbeendigung

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Erstattungen bei Vertragsbeendigung

Artikel 12 (4) der Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) regelt die Erstattungen, die der Reisende im Falle einer Vertragsbeendigung erhält.

Artikel 12 (4)

Der Reiseveranstalter leistet alle Erstattungen gemäß den Absätzen 2 und 3 oder zahlt dem Reisenden gemäß Absatz 1 alle von dem Reisenden oder in seinem Namen für die Pauschalreise geleisteten Beträge abzüglich einer angemessenen Rücktrittsgebühr zurück. Der Reisende erhält diese Erstattungen oder Rückzahlungen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Beendigung des Pauschalreisevertrags.

siehe auch

Artikel 12 → Beendigung des Pauschalreisevertrags und Recht zum Widerruf vor Beginn der Pauschalreise
Regelt die Bedingungen, unter denen der Reisende oder der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Reise beenden kann.

privatrecht/erstattungen_bei_vertragsbeendigung.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/05 13:57 von mfreund