Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:zusammensetzung_des_ausschusses

finanzcheck24.de

Zusammensetzung des Ausschusses

Artikel 56 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zusammensetzung des Ausschusses und die Ernennung seiner Mitglieder.

Artikel 56 (2a) PCT → Ernennung der Mitglieder
Beschreibt die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses durch die Versammlung.

Artikel 56 (2b) PCT → Mitglieder von Amts wegen
Regelt die Mitgliedschaft von Amts wegen im Ausschuss.

Artikel 56 (2c) PCT → Gesamtzahl der Ausschussmitglieder
Beschreibt die Bestimmung der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder.

Artikel 56 (2d) PCT → Einladung von Organisationen
Regelt die Einladung von Vertretern interessierter Organisationen zu den Erörterungen.

siehe auch

Artikel 56 PCT → Ausschuss für technische Zusammenarbeit
Regelt die Bildung und Aufgaben des Ausschusses für technische Zusammenarbeit.

pct/zusammensetzung_des_ausschusses.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 10:31 von mfreund