Anzeigen:
Regel 68.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Festsetzung und Zahlung zusätzlicher Gebühren sowie das Widerspruchsverfahren.
Regel 68.3(a) PCT → Festsetzung der zusätzlichen Gebühren für die internationale vorläufige Prüfung
Beschreibt die Festsetzung der Höhe der zusätzlichen Gebühren.
Regel 68.3(b) PCT → Zahlung der zusätzlichen Gebühren
Regelt die Zahlung der zusätzlichen Gebühren an die Behörde.
Regel 68.3(c) PCT → Widerspruch gegen die zusätzlichen Gebühren
Beschreibt das Verfahren für den Widerspruch gegen die zusätzlichen Gebühren.
Regel 68.3(d) PCT → Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums im Widerspruchsverfahren
Regelt die Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums.
Regel 68.3(e) PCT → Widerspruchsgebühr
Beschreibt die Bedingungen für die Erhebung und Rückzahlung der Widerspruchsgebühr.
Regel 68 PCT → Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (internationale vorläufige Prüfung)
Behandelt die mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de