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Regel 68 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt die mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.
Regel 68.1 PCT → Keine Aufforderung zur Einschränkung oder Zahlung
Beschreibt das Vorgehen der Behörde, wenn keine Aufforderung zur Einschränkung oder Zahlung erfolgt.
Regel 68.2 PCT → Aufforderung zur Einschränkung oder Zahlung
Regelt die Aufforderung zur Einschränkung der Ansprüche oder zur Zahlung zusätzlicher Gebühren.
Regel 68.3 PCT → Zusätzliche Gebühren
Beschreibt die Festsetzung und Zahlung zusätzlicher Gebühren sowie das Widerspruchsverfahren.
Regel 68.4 PCT → Verfahren im Fall der nicht ausreichenden Einschränkung der Ansprüche
Regelt das Verfahren, wenn die Einschränkung der Ansprüche nicht ausreicht.
Regel 68.5 PCT → Haupterfindung
Beschreibt die Bestimmung der Haupterfindung bei Zweifeln.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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