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Regel 57.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.
Regel 57.3(a) PCT → Allgemeine Zahlungsfrist
Beschreibt die allgemeine Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
Regel 57.3(b) PCT → Zahlungsfrist bei Übermittlung an die zuständige Behörde
Regelt die Zahlungsfrist, wenn der Antrag an die zuständige Behörde übermittelt wird.
Regel 57.3(c) PCT → Zahlungsaufforderung bei gleichzeitiger Prüfung und Recherche
Beschreibt die Zahlungsaufforderung, wenn die Prüfung gleichzeitig mit der Recherche beginnt.
Regel 57.3(d) PCT → Zum Zeitpunkt der Zahlung geltender Betrag
Regelt den Betrag, der zum Zeitpunkt der Zahlung zu entrichten ist.
Regel 57 PCT → Bearbeitungsgebühr
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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