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Regel 57.3(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die allgemeine Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
Vorbehaltlich der Absätze b und c ist die Bearbeitungsgebühr innerhalb eines Monats nach Antragstellung oder innerhalb von 22 Monaten nach dem Prioritätsdatum zu entrichten, je nachdem, welche Frist später abläuft.
Regel 57.3 PCT → Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.
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