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Regel 57.3(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Zahlungsaufforderung, wenn die Prüfung gleichzeitig mit der Recherche beginnt.
Wünscht die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde nach Maßgabe der Regel 69.1 Absatz b die internationale vorläufige Prüfung gleichzeitig mit der internationalen Recherche zu beginnen, so fordert sie den Anmelder auf, die Bearbeitungsgebühr innerhalb eines Monats nach dem Datum der Aufforderung zu entrichten.
Regel 57.3 PCT → Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.
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