Anzeigen:
Artikel 57 (8) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Gewährung von Vorschüssen durch den Sitzstaat der Organisation.
Artikel 57 (8a) PCT → Vereinbarungen über Vorschüsse
Beschreibt die Vereinbarungen über die Gewährung von Vorschüssen durch den Sitzstaat.
Artikel 57 (8b) PCT → Kündigung der Vorschussverpflichtung
Regelt die Kündigung der Verpflichtung zur Gewährung von Vorschüssen.
Artikel 57 PCT → Finanzen
Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de