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Artikel 67 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.
Artikel 67 (1)(a) PCT → Urschrift des Vertrags
Beschreibt die Urschrift des Vertrags und die verbindlichen Sprachen.
Artikel 67 (1)(b) PCT → Herstellung amtlicher Texte
Regelt die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.
Artikel 67 PCT → Unterzeichnung und Sprachen
Regelt die Unterzeichnung und die Sprachfassungen des Vertrags.
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