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Artikel 67 (1)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Urschrift des Vertrags und die verbindlichen Sprachen.
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Artikel 67 (1) PCT → Urschrift und amtliche Texte
Beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.
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