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Regel 44bis.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Übersetzung des Berichts für die Bestimmungsämter.
Regel 44bis.3(a) PCT → Verlangen einer Übersetzung
Beschreibt das Verlangen einer Übersetzung des Berichts in die englische Sprache durch einen Bestimmungsstaat.
Regel 44bis.3(b) PCT → Anfertigung der Übersetzung
Regelt die Anfertigung der Übersetzung durch das Internationale Büro oder unter dessen Verantwortung.
Regel 44bis.3(c) PCT → Übermittlung der Übersetzung des Berichts
Beschreibt die Übermittlung der Übersetzung an die Bestimmungsämter und den Anmelder.
Regel 44bis.3(d) PCT → Übersetzung des schriftlichen Bescheids
Regelt die Übersetzung des schriftlichen Bescheids auf Antrag eines Bestimmungsamts.
Regel 44bis PCT → Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit
Beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.
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